logo

PflBG Berlin - Vereinbarung nach § 33 Abs. 6 PflBG unterschrieben (Einzahlung der Finanzierungsmittel)

Das Unterschriftenverfahren zur Vereinbarung nach § 33 Abs. 6 PflBG (Einzahlung der Finanzierungsmittel; vgl. u.a. nebenstehenden Artikel) ist abgeschlossen (s. Download). Die Vereinbarung beschreibt die erforderlichen Verfahrensregelungen im Zusammenhang mit der Einzahlung der Finanzierungsmittel in den Pflegeausbildungsfonds  Berlin und den in Rechnung zu stellenden Zuschlägen für die Einrichtungen (u.a. zur Umlageverpflichtung, Definition von Vollzeitäquivalent oder zur Grundlage für die Ermittlung der Mehrkosten der Ausbildungsvergütung).

 

 

Verknüpfte Artikel:

PflBG Berlin - Vereinbarung nach § 33 Abs. 6 PflBG (Einzahlung der Finanzierungsmittel)

Downloads für Mitglieder:

pdf 20 0220 Vereinbarung § 33 Abs 6 PflBG Land Berlin (215 KB)

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.