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PflBG Berlin / PflBSchV - Verordnung über die Errichtung und das Verfahren der Schiedsstelle gemäß § 36 des Pflegeberufegesetzes vom 16.04.2019 im Land Berlin (Pflegeberufe-Schiedsstellenverordnung – PflBSchV)

Die „Verordnung über die Errichtung und das Verfahren der Schiedsstelle gemäß § 36 des Pflegeberufegesetzes“ vom 16.04.2019 im Land Berlin (Pflegeberufe-Schiedsstellenverordnung – PflBSchV) ist nun von der Senatsverwaltung Gesundheit und Pflege als Vorlage zur 41. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin am 9. Mai 2019 vorgelegt worden (gemäß Artikel 64 Abs. 3 Verfassung von Berlin). Eine Veröffentlichung ist bisher nicht bekannt.

Als Download steht die Pflegeberufe-Schiedsstellenverordnung Berlin mit Begründungen, die Vorlage zur 41. Sitzung Abgeordnetenhauses und die Mitteilung der Senatsverwaltung vom 14.05.2019 über die Besetzung von Mitgliedern der Schiedsstelle (nur TdpA) zur Verfügung. Ferner ist die Bestellung des Vorsitz der Schiedsstelle erfolgt (s. Download).

 

 

 

Verknüpfte Artikel:

PflBG Berlin - Sachstände der Umsetzungsphase u.a. Budgetverhandlungen und Entwurf Pflegeberufe-Schiedsstellenverordnung (PflBSchVO) ...


Downloads für Mitglieder:

  pdf 19 0509 PflBSchVO Berlin Vorlage 41 Sitzung Abgh d18 1847 (32 KB)

pdf 19 0416 PflBSchVO Berlin mit Begründungen vo18 150 (155 KB)

 

pdf 19 0514 SenGPG Bestellung von Mitgliedern und deren Stellvertretungen (100 KB)

pdf 19 0414 PflB Schiedsstelle Berlin Vorsitz (102 KB)

 

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