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Info: G-BA- Inkrafttreten von Beschlüssen Häusliche Krankenpflege-Richtlinie "Einheiten" und "An- und Ablegen von Bandagen und Orthesen"

Nachfolgende Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht und traten am 8.Mai 2020 in Kraft:

Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: Konkretisierung der Begrifflichkeit „Einheiten“

Der Paritätische hatte sich in seiner Stellungnahme vom 11.12.19 für die Dauer einer Einheit der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege von 60 Minuten ausgesprochen und sich dem Vorschlag der KBV/DKG/PatV angeschlossen. Der Beschluss sieht nun 60 Minuten für eine Einheit vor. Die Therapieeinheiten können in kleineren Zeiteinheiten maßnahmenbezogen aufgeteilt werden. https://www.g-ba.de/beschluesse/4213/

Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: Verordnungsfähigkeit des An- und Ablegens von Bandagen und Orthesen als Leistung der Behandlungspflege

Das An- und Ablegen von Bandagen und Orthesen war bisher in der Nummer 4 des Leistungsverzeichnisses als grundpflegerische Leistung verortet. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat am 17.10.2017 entschieden, dass das Anlegen eines Stützkorsetts im Rahmen der häuslichen Krankenpflege als Leistung der Behandlungspflege verordnet werden kann. Der G-BA hat anlässlich der aktuellen Rechtsprechung das Leistungsverzeichnis angepasst. Die in der Leistungsbeschreibung bereits bestehende Leistung des An- oder Ablegens von stützenden und stabilisierenden Verbänden zur unterstützenden Funktionssicherung der Gelenke wird um eine weitere Leistung des An- oder Ablegens von ärztlich verordneten Bandagen und Orthesen ergänzt, die z.B. bei degenerativen Erkrankungen Verordnungsanlass von Orthesen, wie z.B. einem Stützkorsett, sein können. https://www.g-ba.de/beschluesse/4215/

 

 

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