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Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz – ANSG

Der Deutsche Bundestag hat in der 2. und 3. Lesung das

„Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken“ beschlossen.

Mit dem Gesetz soll das im vergangenen Jahr in Kraft getretene GKV-Versorgungsstrukturgesetz und das damit eingeführte Maßnahmenpaket in Hinblick auf die Arzneimittelversorgung ergänzt werden. Ab August 2013 sollen die Apotheken mit einer zusätzlichen Pauschale für Notdienste entlohnt werden. Bisher können die Apotheken, die innerhalb der gesetzlich festgelegten Zeiten Notdienst ableisten, einen zusätzlichen Betrag von 2,50 Euro je Inanspruchnahme berechnen. Künftig sollen sie außerdem einen von der Inanspruchnahme unabhängigen pauschalen Zuschuss für jeden zwischen 20 Uhr und 6 Uhr des Folgetages vollständig erbrachten Notdienst erhalten. Die Finanzierung erfolgt über eine Erhöhung des Festzuschlags für verschreibungspflichtige Arzneimittel um 16 Cent pro Packung.

Das Gesetz soll am 1. August 2013 in Kraft treten, muss allerdings noch am 5. Juli 2013 den Bundesrat passieren.

Der Gesetzentwurf ist als Download beigefügt.

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