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BSG-Urteil zu § 19 Abs. 6 SGB XII. Kein Übergangsanspruch für ambulante Leistungserbringer

FG StatPflegVers (374), AK 67 (157)

 

 

Der Paritätische Gesamtverband informiert über das BSG-Urteil vom 13.07.2010, in dem es um den Übergangsanspruch von Pflegekosten auf den ambulanten Pflegedienst nach Tod eines Pflegebedürftigen geht.

 

Insbesondere interessant sind die spezifischen Argumente, warum ambulante Leistungserbringer bei ihrer Anspruchsgrundlage „nicht vergleichbar“ sind (Textziffer 15 ff.). Inwieweit gerade in Bezug auf die weiteren Binnendifferenzierungen der Landesheimgesetze der Leistungsrahmen von Wohngemeinschaften eher als ambulant oder als stationär zu verstehen ist, erschließt sich nicht unbedingt aus den Leitsätzen des BSG-Urteils.

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