FG stationärSehr geehrte Damen und Herren, das Landesarbeitsgericht in Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 31. 03. 2010 (Az.:20 Sa 87/09) beschlossen: "Das Pflegezeitgesetz lässt nach §4 Abs. 1 PflegeZG nur eine einmalige Pflegezeitnahme mit unmittelbarer anschliefender Verlängerungsmöglichkeit, nicht aber eine Aufteilung der Pflegezeit in mehrere getrennte Abschnitte zu." Den Text des Urteils finden Sie hier (auch nebenstehend als Download):
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LAG Baden-Württemberg zum Pflegezeitgesetz
- Kategorie: P7b Reformen Pflege & Gesundheit / Rechtsprechung
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