FG StatPflegVers (245)
Das SG Münster-Urteil ist mit Spannung erwartet worden. Nebenstehend ist es abrufbar hinterlegt. Der Paritätische Gesamtverband merkt zu diesem Urteil an:
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie das Urteil aus Münster vom 20.8.2010 (Az: S6 P 111/10). Danach ist die "... Veröffentlichung des Transparenzberichtes über die Pflegeeinrichtung ... zu unterlassen". Danach sind die Pflege-Transparenzvereinbarungen nicht geeignet, die erbrachten Leistungen und deren Qualität im Hinblick auf Ergebnis- und Lebensqualität zu beurteilen. Das Gericht führt weiter aus, dass die Ermittlung der Pflegenoten für den Leser nicht nachvollziehbar ist. Die Transparenzberichte täuschen die Verbraucher.
Das Urteil hat besonderes Gewicht, weil es erstmals die wissenschaftliche Evaluation zum System der Pflegenoten einbezieht. Damit schafft das Gericht nach eigenen Angaben einen Präzedenzfall.
Es ist das erste Urteil zur Unterlassung der Veröffentlichung eines Transparenzberichtes.Bisher hatten wir lediglich Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutzverfahren. Damit ist auch der Weg zum Bundessozialgericht frei. Die Sprungrevision wurde aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falls zugelassen.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Pawils Referentin für Altenhilfe und Pflege __________________________________ Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.
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PTV. Urteil SG Münster vom 20.08.10 (35.23 kB)
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Fachinformation zum Urteil des SG Münster zur Transparenzprüfungspraxis (32.15 kB)
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