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BVerwG-Urteil zu Heim-Entgelterhöhungen und heimrechtlich zu berücksichtigenden Informationsfristen

Der Paritätische Gesamtverband hat auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen, das die Informationspflicht der Einrichtungsträger  im Vorfeld von Entgeltsteigerungen gegenüber den Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern hervorhebt.- Dabei bezieht sich diese Urteil noch auf den "alten Paragrafen" 7 Absatz 3 des HeimG. Seit Oktober 2009 sind die entsprechenden Reglungen dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), § 9, Absatz 2 zu entnehmen. Der "vier-Wochen-Vorlauf"  ist hier entsprechend benannt und deshalb ebenso verpflichtend zu berücksichtigen. Angesichts der für die Einrichtungen der stationären Pflege bevorstehenden  Vergütungsperiode 2010 mit entsprechend möglichen Vergütungssteigerungen ist der Blick auf den nebenstehenden Download zu empfehlen.

verknüpfte Artikel:

WBVG und Vergütungsfortschreibungen in der stationären Pflege in Berlin

 

Downloads:

icon Urteil Bundesverwaltungsgericht 29.07.2009 - Informationsfristen Heimentgelterhöhung (867.3 kB)

 

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