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Urteil: Heimaufsicht hat den Personalbedarf eigenständig zu messen/VGH Baden-Württemberg Az. 6 S 239/13

Nach einem Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19.06.2013 (Az.: 6 S 239/13) kann die Heimaufsicht nicht auf den in der Pflegesatzvereinbarung vereinbarten Personalschlüssel zurückgreifen, um zu bestimmen, ob eine hinreichende Zahl von Pflegekräften vorhanden ist.

Ausführliche Informationen des Gesamtverbandes sind für Mitgliedsorganisationen als Download hinterlegt.

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  pdf  VGH Baden-Württemberg Az. 6 S 239-13

 

 

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