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Urteil: AG Paderborn, Urteil vom 26.04.2011, Az. 57 C 680/08 - Haftung für Sturz des Heimbewohners

FG StatPflegVers


Der Paritätische Gesamtverband hatte einer Anfrage folgend sich um ein Gerichtsurteil bemüht, dass die Frage der Haftung einer Pflegeinrichtung für Stürze einer Heimbewohnerin im konkreten Fall verneint. Dabei werden unter anderem die Bewegungs- und Freiheitsrechte der gestürzten Bewohnerin als wesentlich benannt; auch, dass die Einrichtung der Bewohnerin mehrfach Sicherungsmaßnahmen angeboten hatte, welche von der Bewohnerin jedoch ausdrücklich oder durch ein entsprechendes Verhalten abgelehnt worden waren, war entscheidungserheblich. Das Urteil ist nebenstehend abrufbar..

Nach Aussage des Amtsgerichts Paderborn, kann das Urteil unter www.nrwe.de eingelesen werden.

 

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