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Pflege-Begutachtungsinstrument - Aktualisierte Begutachtungs-Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes ab 26.09.24 (u.a. mit Video-Pflegebegutachtungen)

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens – Digital-Gesetz wurde der § 124a SGB XI geändert und damit dem Medizinischen Dienst ermöglicht, die Pflegebegutachtung auch per Videotelefonie durchzuführen.

Die entsprechenden Änderungen der Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI treten nach Genehmigung durch das BMG heute am 26.09.24 in Kraft.

 

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pdf 24 0926 MD Begutachtungs-Richtlinien BRi Pflege 21.08.2024 (2.72 MB)

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