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Pflegemindestlohn - 6. PflegeArbbV tritt am 01.02.2024 in Kraft – neuer Mindestlohn für Beschäftigte in der Pflege

Die 6. PflegeArbbV wurde am 04.12.24 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, auf der Grundlage der Empfehlung der Pflegekommission vom 29.08.2023 "Mindestlohn für Pflegekräfte soll bis 2025 um bis zu 14 Prozent steigen" . Ab 01.02.2024 gelten damit neue Mindestlöhne in der Pflege, die sich zum 01. Mai 2024 und zum 01. Juli 2025 weiter erhöhen. Zu den Beträgen Anspruch auf zusätzlichen Urlaub s. nebenstehenden Download. Die Verordnung gilt bis 30.06.2026.

 

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Pflegemindestlohn - Empfehlung der Pflegekommission vom 29.08.2023 "Mindestlohn für Pflegekräfte soll bis 2025 um bis zu 14 Prozent steigen"


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