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Energiekrise/Hilfefonds für Pflegeeinrichtungen - BAGFW-Stellungnahme zum Entwurf einer Formulierungshilfe zu einem Gesetz für eine Energiepreisbremse

Um die Aufrechterhaltung der durch die steigenden Energieträgerpreise stark gefährdeten Funktionsfähigkeit von Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen zu gewährleisten, wurde in der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK-Beschluss) am 02.11.2022 festgelegt, Mittel in Höhe von bis zu 8 Milliarden Euro für ein Hilfsprogramm für die genannten Einrichtungen über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zur Verfügung zu stellen (vgl. Artikel Energiekrise - Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz zur Bewältigung der Energiekrise und Bewertung des Paritätischen (Stand 02.11.2022) .


Der Entwurf einer Formulierungshilfe wurde am 22.11.22 bekannt. Damit sollen die entsprechenden Regelungen für den Bereich der Pflegeeinrichtungen durch Änderungen im SGB XI zum Ausgleich steigender Preise für Erdgas, Wärme und Strom für den Bereich der stationären Pflegeeinrichtungen umgesetzt werden. Die BAGFW kurzfristig eine Stellungnahme abgegeben. Der nahezu zeitgleiche umfassende Kabinettsentwurf für die Gesamtthematik Gaspreis- und Strompreisbremse wird ergänzend zu bewerten sein. 

 

 

Verknüpfte Artikel:

Energiekrise - Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz zur Bewältigung der Energiekrise und Bewertung des Paritätischen (Stand 02.11.2022)

Energiekrise - Gesetz zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches Sozialgesetzbuch am 28.10.22 beschlossen

 

Downloads für Mitglieder:

pdf 22 1119 Formulierungshilfe Änderung SGB XI §§ 82 Abs 5 154 neu (232 KB)

pdf 22 1121 BAGFW Stena Formulierungshilfe Änderung SGB XI § 82 Abs 5 § (84 KB)

 

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