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GVWG Tarif / Pflegebonusgesetz - geänderte Richtlinien nach § 72 Abs. 3c SGB XI (Zulassungs-Richtlinien) und nach § 82c Abs. 4 SGB XI (Pflegevergütungs-Richtlinien) veröffentlicht

Die aufgrund des Pflegebonusgesetzes (s. nebenstehend verlinkten Artikel) geänderten GKV-Richtlinien nach §§ 72 Abs. 3c und 82c Abs. 4 SGB XI wurden am 19.07.2022 vom BMG im Einvernehmen mit dem BMAS genehmigt und treten am 20.07.2022 in Kraft. In zu überarbeitenden FAQ sollen sodann offene Fragen geklärt werden.

 

 

Verknüpfte Artikel:

Pflegebonusgesetz (PflegebonusG) - Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Pflegebonusgesetz (PflegebonusG) - Bundestagsbeschluss vom 18.05.2022 und Änderungsanträge des Gesundheitsausschusses - Beschluss Bundesrat 10.06.2022

 

GVWG Tarif - Erläuterungshilfe AOK zu Zulassungs-Richtlinien des GKV SV nach § 72 Absatz 3c SGB XI und § 82c Absatz 4 SGB XI (Stand 31.03.2022)

GVWG / Tarif - Anpassung der Zulassungs-Richtlinien nach § 72 Abs. 3c SGB XI (Stand 28.03.2022 / Richtlinien zur tariflichen Entlohnung in der Pflege)

GVWG Tarif - GKV Veröffentlichung eines Fragen-Antworten-Katalogs (FAQ Teil 1 und 2) zur Umsetzung der Tarife-Richtlinien nach § 72 Abs. 3c und § 82c Abs. 4 SGB XI (Stand 15.03.2022)

Downloads für Mitglieder:

22 0708 ZU RL 72 Abs3c SGBXI neu Fassung

22 0708 PV RL 82c Abs4 SGB XI neu Fassung

 

pdf 22 0708 PV RL 82c Abs4 SGB XI neu Fassung ÄM (263 KB)

pdf 22 0708 ZU RL 72 Abs3c SGBXI neu Fassung ÄM (70 KB)

 

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