18.03.21: Aktualisierung Rückmeldung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege an den GKV zur Benehmensherstellung zu den Festlegungen nach § 85 Abs. 10 SGB XI.
Der Entwurf für die Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 85 Absatz 10 SGB XI zur Vereinbarung von Vergütungszuschlägen für zusätzliche Pflegehilfskräfte in vollstationären Pflegeeinrichtungen (Festlegungen Pflegehilfskräfte) ist im Rahmen der Benehmensherstellung nebenstehend für Mitgliedsorganisationen hinterlegt.
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