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GPVG – BAGFW Stellungnahme zum GKV-Entwurf Festlegungen § 85 Abs. 10 SGB XI zum Pflegehilfskraftstellenprogramm

18.03.21: Aktualisierung Rückmeldung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege an den GKV zur Benehmensherstellung zu den Festlegungen nach § 85 Abs. 10 SGB XI.

 

Der Entwurf für die Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 85 Absatz 10 SGB XI zur Vereinbarung von Vergütungszuschlägen für zusätzliche Pflegehilfskräfte in vollstationären Pflegeeinrichtungen (Festlegungen Pflegehilfskräfte) ist im Rahmen der Benehmensherstellung nebenstehend für Mitgliedsorganisationen hinterlegt.

 

 

Verknüpfte Artikel:

GPVG - Umsetzung Zusätzliche Pflegehilfskraftstellen anhand Mitteilungsverfahren nach § 85 Absatz 11 SGB XI

Downloads für Mitglieder:

21 0304 Festlegungen Vergütungszuschläge § 85 Abs 10

 

pdf 21 0316 BAGFW SN zu GKVFestlegung §85 Abs 10 XI (138 KB)

 

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