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Neufassung der Pflegeversicherungs-Schiedsstellen-Verordnung-PflegeVSchiVO

FG stationär


Die Geschäftsstelle der Schiedsstelle nach § 76 SGB XI teilt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 12.02.2010 ist die Neufassung der Pflegeversicherungs-Schiedsstellen-Verordnung (PflegeVSchVO) vom 02.02.2010 (GVBI. S. 33) in Kraft getreten.
Die Neufassung war insbesondere wegen der Überarbeitung des gesamtes Verordnungstextes im Hinblick auf eine geschlechtergerechte Sprache notwendig geworden.Es waren aber auch Anpassungen an die aktuelle Sach- und Rechtslage erforderlich sowie Klarstellungen redaktioneller Art.
Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass die Amtsperiode zum 31.01.2011 ausläuft und daher gemäß §§ 2 und 3 der PflegeVSchVO eine Neubenennung der Mitglieder unter Beifügung der schriftlichen Bereitschaftserklärung an die Geschäftsstelle der Schiedsstelle erforderlich wird.

Mit freundlichen Grüßen
Bianka Schwartz

Lediglich der letzte Absatz des Schreibens stellt eine "neue" Information dar. Auf die veränderte VO war schon vor geraumer Zeit hingewiesen worden.

verknüpfte Artikel:

Schiedsstellenverordnung SGB XI

 

Downloads:

pdf Berliner Verordnung über die Schiedsstelle nach §76 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (1.53 MB)

 

Downloads für Mitglieder:



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