Der 2. Durchgang im Bundesrat für das Masernschutzgesetz ist für den 20.12.2019 vorgesehen. Der Kultusausschuss hat die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. Der Gesundheitsausschuss hat sich für eine Verabschiedung des Gesetzes ausgesprochen. Das BMG hat sich nun mit einem Schreiben und weiteren Informationen zu den Auswirkungen des Gesetzes an die Länder gewandt. Das BMG wirbt mit dem Brief gegenüber den Ländern für eine Zustimmung zum Masernschutzgesetz im Bundesrat. Hierbei hat das BMG im Vorfeld der weiteren Befassung im Bundesrat einen Fragenkatalog zur Nachweispflicht in bestimmten Einrichtungen vorgelegt. Weitere Informationen (Stand Dezember 2019): https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html
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