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Newsletter Berliner Sozialrecht Nr. 09/2019 u.a. Grundsicherung im Alter

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales informiert mit Newsletter Berliner Sozialrecht Nr. 09/2019 u.a. über das Schreiben vom 19.12.2017über Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII – Pauschale für Kosten der Unterkunft in Einrichtungen nach § 42 Nr. 4b) SGB XII wurde aktualisiert. Ab dem 1. Juli 2019 beträgt die Pauschale für Kosten der Unterkunft in Einrichtungen nach § 42 Nr. 4b) SGB XII 452,41 Euro.

 

 

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