logo

HebRefG - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Hebammenausbildung und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Hebammenreformgesetz)

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Hebammenreformgesetzes vorgelegt. Mit dem Gesetz soll auch eine Anpassung bzw. Klarstellung bei der Übernahme von erforderlichen Reisekosten bei einer stationären medizinischen Rehabilitation für pflegende Angehörige vorgenommen werden.

Demnach sollen die Kranken- und Pflegekassen bei einer stationären medizinischen Rehabilitation für pflegende Angehörige auch die Reisekosten für die Pflegebedürftigen im Falle ihrer Mitnahme übernehmen. Die Regelung ergänzt laut Begründung zum Gesetz die durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz bestimmten Ansprüche, dass pflegende Angehörige bei einer stationären Rehabilitation auch Anspruch auf die Versorgung der Pflegebedürftigen haben, wenn diese in derselben Einrichtung oder einer Kurzzeitpflegeeinrichtung aufgenommen werden. Die Anpassung erfolgt im Artikel 2 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, § 60 Absatz 5 SGB V.

Die 2./3. Lesung im Bundestag ist für Oktober 2019 geplant,  das Inkrafttreten voraussichtlich ab 1. Januar 2020.

 

 

Verknüpfte Artikel:

 


Downloads für Mitglieder:

pdf Hebammenreformgesetz BT1 (922 KB)

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.