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BTHG - Handreichung "Umsetzung konkret - gewusst wie!"

Am 1. Januar 2020 tritt der weitreichendste Reformschritt des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft: die Herauslösung des Rechts der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII und Einfügung als Teil 2 in das SGB IX. Die damit verbundene Trennung der Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen wirft zahlreiche Umsetzungsfragen auf, insbesondere für die Leistungserbringer der verschiedenen Wohnformen in der Eingliederungshilfe.

Der Paritätische Gesamtverband hat in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Hohage, May und Partner die Handreichung  "Umsetzung konkret - gewusst wie!" zum Bundesteilhabegesetz für Leistungserbringer von besonderen Wohnformen (die bisher als stationäre Einrichtungen bezeichnet wurden) mit den Schwerpunkten Zivilrecht, Steuerrecht und Ordnungsrecht  erstellt.

Die in den Gesetzen normierten Ansprüche und Leistungen können von den Menschen mit Behinderung nur dann realisiert werden, wenn eine gute Infrastruktur von Leistungsangeboten vorhanden ist. Daher ist es auch im Interesse der Menschen mit Behinderung, wenn die Leistungserbringer über Umsetzungsschritte und Umsetzungsmöglichkeiten, die sich aus der neuen Gesetzeslage ergeben, gut informiert sind. Dies ist das Ziel dieser Handreichung. Dem Paritätischen ist es ein besonderes Anliegen, eine im Sinne für Menschen mit Behinderung bedarfsgerechte Unterstützung zu befördern und auf Frage- und Problemstellungen in der Umsetzung aufmerksam zu machen.

Handreichung: "Umsetzung konkret - gewusst wie!" zum Bundesteilhabegesetz für Leistungserbringer von besonderen Wohnformen mit den Schwerpunkten Zivilrecht, Steuerrecht und Ordnungsrecht vom Paritätischen GV und der Rechtsanwaltskanzlei Hohage, May und Partner

 

Verknüpfte Artikel:

BTHG: Empfehlungen des DV zur Trennung der Fachleistungen von den Leistungen zur Existenzsicherung im Bereich der Wohnformen ...

Downloads für Mitglieder:

pdf 19 0117 DPWV Handreichung BTHG (564 KB)

 

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