Der Newsletter Berliner Sozialrecht Nr. 03/2017 vom 23.02.2017 informiert über die Aktualisierung der Vorschriftensammlung des Berliner Sozialrechts: Das Rundschreiben Soz Nr. 10/2016 zum Einsatz von Einkommen und Vermögen wurde auf Grund einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) angepasst. Der im Rahmen der Härteregelung nach § 90 Absatz 3 Satz 1 SGB XII seit dem 01.01.2017 geltende höhere Vermögensschonbetrag von 25.000 Euro für Pflegebedürftige und für Menschen mit Behinderung nach §§ 60a und 66a SGB XII wird nicht nur auf das Vermögen der leistungsberechtigten Person, sondern auch auf das der Angehörigen ihrer Einstandsgemeinschaft angewendet. Zum Rundschreiben s. nebenstehenden Download oder https://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/rdschr/2016_10.html
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Verknüpfte Artikel: Downloads: pdf 17 0223 RS Soz Nr 10 2016 SGB XII ab 1 1 17 zum Einsatz von Einkommen und Vermögen (154 KB) Downloads für Mitglieder:
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