Nach der schlichten Ankündigung zum Landespflegeausschuss am 16.10.2013 stand dann wohl erst am Freitagabend (18.10.2013) im Internetangebot der Senatsverwaltung die Verordnung über bauliche Anforderungen an Gebäude und Außenanlagen in stationären Einrichtungen nach dem Wohnteilhabegesetz (Wohnteilhabe-Bauverordnung - WTG-BauV) zur Verfügung. Die Verordnung trat am 19.10.2013 in Kraft. Für die die Gesamteinordnung ist nebenstehend der Artikel zur Anhörung von vor über 2 Jahre verlinkt. WTG-BauV: http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/rv/wtg_bauv.html
Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales ergänzt mit Pressemitteilung vom 15.11.2013 das Inkrafttreten der WTG-BauVO am 19.10.2013 folgendermaßen: SENATOR CZAJA: NEUE VERORDNUNG SORGT FÜR VERBESSERTE WOHNQUALITÄT FÜR MENSCHEN MIT PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT ODER BEHINDERUNG IN EINRICHTUNGEN Die Wohnqualität von Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung in stationären Berliner Einrichtungen wird sich weiter verbessern. Grundlage dafür ist die Wohnteilhabe-Bauverordnung (WTG-BauV), die jetzt von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erlassen worden ist. Die neue Bauverordnung löst die im Land Berlin bislang geltende Heimmindestbauverordnung ab.Der Senator für Gesundheit und Soziales Mario Czaja erklärt dazu: „Mit der neuen Wohnteilhabe-Bauverordnung werden bestimmte bauliche Mindestanforderungen in stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung festgeschrieben. Diese haben die Träger der Einrichtungen zu erfüllen. Damit wird die Lebensqualität der Menschen in den Einrichtungen erhöht. Die baulichen Standards sollen dazu beitragen, den in den Einrichtungen lebenden oder dort betreuten Menschen eine weitestgehend selbstbestimmte und selbstverantwortliche Lebensführung zu ermöglichen. Mit der Wohnteilhabe-Bauverordnung setzt das Land Berlin den mit dem Wohnteilhabegesetz (WTG) eingeschlagenen Weg fort, eine neue Kultur in der Pflege und Betreuung zu etablieren sowie Selbstbestimmung und Teilhabe in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen zu stärken.“Dabei übernimmt die neue Wohnteilhabe-Bauverordnung bewährte Inhalte aus der bisherigen Heimmindestbauverordnung, enthält aber auch wichtige Neuerungen zur Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität. Dazu gehören insbesondere:
Für Pflegeeinrichtungen mit bis zu 20 Bewohnerinnen und Bewohnern gibt es Abweichungsmöglichkeiten, um die Zahl kleinerer Pflegeeinrichtungen zu erhöhen. Für schon bestehende Einrichtungen gelten bestimmte Übergangsvorschriften. Die Wohnteilhabe-Bauverordnung steht im Internet unter: http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/rv/wtg_bauv.html Pressemitteilung
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verknüpfte Artikel: Paritätischer Berlin mit Stellungnahmen zum Entwurf der WtG-BauV
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