Die Senatsverwaltung hat mit einem kurzen Schreiben (siehe nebenstehend Download für Paritätische Mitgliedsorganisationen) die schriftliche Kündigung von Teilen des Berliner Rahmenvertrages zum 31.12.2013 ausgesprochen. Dies war bereits vorangekündigt worden. Da es sich „nur“ um eine Teilkündigung handelt (gemäß 24.2. des gültigen Rahmenvertrags sind teilweise Kündigungen möglich), ist mit Hilfe der Artikelverknüpfung (linke Spalte der Synopse) etwas konkreter nachzuvollziehen, welche Reglungen durch Neuvereinbarungen ersetzt werden sollen. Die Verwaltung hat sich in ihrem Schreiben lediglich auf die Bekanntgabe der Textfassungen reduziert. |
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Downloads für Mitglieder: pdf 18.12.2012 Schreiben SenGeSo wg. Teilkündigung BRV (106.07 kB)
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