Der Paritätische Gesamtverband geht mit der angefügten Mitteilung wieder auf den Kern des Reglungsbedarfs ein. Die Ankündigung, dass über das „Assistenzpflegegesetz“ die Finanzierungslogik der Investitionsbeträge stationärer geförderter Pflegeeinrichtungen geregelt werden soll, hatte ein starkes Interesse an diesem „Nebeneffekt“ hervorgerufen. Sehr geehrte Damen und Herren, "Das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus vom 30. Juli 2009 (BGBl. I. S. 2495) hat für pflegebedürftige Menschen, die ihre Pflege durch von ihnen beschäftigte besondere Pflegekräfte nach den Vorschriften des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) im sogenannten Arbeitgebermodell sicherstellen, die Möglichkeit der Assistenzpflege bei stationärer Krankenhausbehandlung verankert. Die Praxis nach Inkrafttreten der Gesetzes hat gezeigt, dass auch in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen für den betroffenen Personenkreis ein Bedarf an Assistenzpflege besteht." (vgl.: Drucksache 1710747) Zu dem Gesetzentwurf "Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen" der Bundesregierung hat gestern eine Anhörung von Experten stattgefunden. Laut aktueller Mitteilung des Bundestages wird der Gesetzentwurf von den Experten unterschiedlich beurteilt. Die Mitteilung des Bundestages hierzu finden Sie hier. Mit den besten Wünschen Sabrina Weiss |
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