Die Ausführungen der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales in Bezug auf Bestandsschutz nach WTG-Personalverordnung für MitarbeiterInnen, die in Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung eingesetzt sind, sind nebenstehend abrufbar hinterlegt. Da das Schreiben an Deutlichkeit nichts vermissen lässt, wird klar, wie stark die neue PersVO die Leistungsangebote gerade im WG-Bereich verändert (im Vergleich zu den „Altreglungen“ nach HeimPersV). Neue Nachweispflichten und –vor allem- eine differenzierte Kategorisierung, welche Beschäftigten „wie viel Bestandsschutz“ haben bzw., wer sich nach zu qualifizieren hat, zeigen auf, dass eine „Verrechtlichung“ regelmäßig auch zusätzlichen administrativen Aufwand generiert. Dass Änderungen an der WtG PersVO nicht beabsichtigt sind, wie am Schluss des Schreibens betont wird, wirkt insofern eher beruhigend: Verbesserungen hätte man zwar erhoffen können; dass aber weitere Veränderungen eher zu einer nächsthöheren Reglementierungsstufe führen würden, wäre angesichts der bisherigen Entwicklungen „um das Wohnteilhabegesetz“ herum eher zu erwarten. |
verknüpfte Artikel: LIGA FA Stationäre Pflege im Gespräch mit der Heimaufsicht
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