FG StatPflegVers Der Paritätische Gesamtverband hat zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30.03.2012 zum Thema "Ortsübliche Vergütung und Mindestlohn in der Pflegebranche" die Antwort der Bundesregierung vom 18.04.2012, die zwischenzeitlich als elektronische Vorabfassung vorliegt, zur Kenntnisnahme übermittelt. Dabei gehen die Fragesteller in einer Vorbemerkung auch auf die zur Zeit noch bestehenden Vorgaben des § 72 Abs.3 SGB XI ein, wonach „eine ortsübliche Arbeitsvergütung“ an die Beschäftigten zu zahlen sei, und kritisieren, dass über das Pflegeneuausrichtungsgesetz Negativentwicklungen für die Vergütungen der Beschäftigten in der Pflege erwachsen könnten. Der Antwort lässt sich entnehmen, dass die Bundesregierung die Befürchtungen nicht teilt,; u.a. wird auch auf PNG-Änderungsüberlegungen zu §§ 84 und 89 SGB XI hingewiesen. Allerdings wird über die Antwort auch deutlich, dass die bisherigen jüngeren Novellen des SGB XI, die ja auch die Einkommenssituation der Beschäftigten in der Pflege „im Blick hatten“ sehr geringe Effekte mit sich brachten. Fragen und Antworten sind abrufbar hinterlegt.
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