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Tagespflege: Kombinationsleistungen bei Versicherten mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz nach dem PNG

Die Interpretationsspielräume die sich aus der Abrechnungen von Tagespflege-Kombinationsleistungen seit Inkrafttreten des Pflegeneuausrichtungsgesetzes ergeben, sind hinlänglich bekannt und die Herangehensweisen der Pflegekassen zur Berücksichtigung der erhöhten Leistungen des § 123 SGB XI bei Kombinationsleistungen der Tagespflege entsprechend unterschiedlich. Mit Blick auf die weiterhin ausstehende Veröffentlichung des leistungsrechtlichen Rundschreibens des GKV-SV hat der Gesamtverband die naheliegende Rechtsauffassung an den GKV-Spitzenverband übermittelt.

Für Mitgliedsorganisationen ist das Schreiben an den GKV-Spitzenverband der Pflegekassen nebst Anlagen als Download hinterlegt. Abzuwarten bleibt, inwieweit sich die Auffassung im leistungsrechtlichen  Rundschreiben wiederspiegeln wird.

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Downloads:

 

 

Downloads für Mitglieder:

pdf  Anlage 1_AOK Nordost_Info-Schreiben zum 1.1.2013

pdf  Anlage 2_AOK Nordwest_Bewilligungsschreiben_30.01.2013

pdf  GKV_20130325

 

 

 

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