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Investitionskosten §82 Abs. 3 SGB XI und § 76 Abs. 2 SGB XII – Antragsblätter Zustimmung und Übernahme betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen Pflege (VOLL KUPF TAPF Stand 2023)

Für die Fachgruppe sind nebenstehend die aktuellen Antragsformulare der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen für stationär und teilstationäre Pflegeeinrichtungen mit den entsprechenden Merkblättern hinterlegt (2023). Durch ein qualifiziertes unabhängiges Prüforgan ist weiterhin zu bestätigen, dass die im Antrag enthaltenen Angaben korrekt aus dem Jahresabschluss übernommen und sach- und periodengerecht zugeordnet wurden. Der Antrag muss von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigt werden und im Original per Post bei uns eingereicht werden.

  • Antrag auf Zustimmung zur gesonderten Berechnung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen § 82 Abs. 3 SGB XI für voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
  • Antrag auf Abschluss einer Vereinbarung gem. § 76 Abs. 2 SGB XII zur Übernahme gesondert berechenbarer betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen nach §82 Abs. 4 SGB XI

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Downloads für Mitglieder:

pdf Merkblatt Antrag Voll Kupf Tapf 12 12 06 (283 KB)

spreadsheet Antragsformular Tagespflege (Stand 2022)geändert am 08 05 2023 (57 KB)

pdf Merkblatt GesBerechnung Voll Kupf Tapf (285 KB)

spreadsheet InvestBerlin Antragsformular vollst Langzeitpflege Stand 2022 02 (55 KB)

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