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Amtsgericht Pankow/Weißensee mit klarstellenden Äußerungen zu freiheitsentzeihenden Maßnahmen

FG stationär

Die stationären Einrichtungen der pflegerischen Versorgung stehen immer wieder vor dem Problem, abwägen zu müssen, inwieweit die Sicherheit der Bewohner Maßnahmen erforderlich macht, die als "freiheitsentziehend" angesehen werden, etwa das Hochstellen von Bettgittern, von Therapietischen an Rollstühlen oder das Abschließen Einrichtungsteilen, um den Ausgang nach außen zu erschweren.
Eine Einrichtung des UHW hatte sich um eine konkrete Sachstandsklärung bemüht. Die Antwort der Präsidentin des Amtsgerichts Pankow/Weißensee liegt vor und ist sicherlich auch für andere Einrichtungsträger interessant. Festgestellt wird, dass es sich immer um Einzelfallprüfungen handeln muss, dass in Abwägung aller Fakten Entscheidungen getroffen werden können und müssen, ohne jeweils immer ein gerichtliches Genehmigungsverfahren einleiten zu müssen.
Festgestellt wird auch, dass eine Einrichtung sich um die gerichtliche Genehmigung immer dann bemühen muss, wenn Sicherheit darüber besteht, dass die betroffene Person sich in ihrer Fortbewegungsfreiheit beschränkt fühlt; auch "wenn man sich unsicher ist" empfiehlt sich, die formal rechtliche Klärung einzuleiten.
Das Antwortschreiben des Amtsgerichts Pankow/Weißensee an das Unionhilfswerk ist für die Paritätischen Mitgliedsorganisationen als Arbeitshilfe abrufbar hinterlegt.

 

 

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pdf Amtsgericht Weißensee - Freiheitsentziehende Maßnahmen (189 kB)

 




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