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Paritätischer Gesamtverband mit aktualisierter Information zu „Tagespflege in Kombination mit Ansprüchen aus §§ 36 – 38, 123 SGB XI“

 

Der Paritätische Gesamtverband hat nach Kenntnisnahme weiterer Informationen seine Ausführungen zur „Kombinationsleistung Tagespflege-ambulante Sachleistung“ noch einmal präzisiert und zum Teil korrigiert. Es bleibt ärgerlich, dass die Regelungsdetails, die für die Auswahl der jeweils bestmöglichen Versorgungsform so wesentlich sind, kaum bekannt sind, und sich bislang nicht grundsätzlich auf der Basis von allen zugänglichen Informationen der Leistungsträger als verlässliche Planungsgrößen erweisen. Die Information des Paritätischen Gesamtverbands ist nebenstehend abrufbar hinterlegt. Für die Paritätischen Mitgliedsorganisationen steht aktuell eine ergänzende Information außerdem zur Verfügung.

verknüpfte Artikel:

Geänderte Leistungen durch das PNG in der Tagespflege

 

Downloads:

pdf  12/2012 Info Pari GV Komb.-leistung Tagespflege (12.9 kB)

 

Downloads für Mitglieder:

pdf  2012 Kombinationsleistung Tagespflege - amb. Sachleistung (694.77 kB)

 

 

 

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