Eine Mitteilung des DV. Die weiterführenden Anlagen sind als Download hinterlegt. Gegenwärtig ist noch offen, inwieweit der Versuch einer bundesrechtlichen Präzisierung mit entsprechenden darauf aufbauenden Änderungen bei den landesrechtlichen Festlegungen zu Kalkulationsveränderungen führen könnten. Die in der DV-Empfehlung enthaltene Sentenz „ Im Rahmen der Ausgestaltung des Umlagetatbestandes sind zudem die Länder sowie letztlich die Einrichtungsträger aufgefordert, auf eine ausreichende Transparenz hinsichtlich der umzulegenden Beträge zu achten. Der Deutsche Verein sieht…die Notwendigkeit, die Berechnung der Investitionskosten den Bewohner/innen gegenüber durch eine transparente Gestaltung verständlich darzulegen und nachzuweisen.“ hat letztendlich aber für jede mögliche zukünftige Reglungsform ihre Berechtigung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
in seiner Präsidiumssitzung am 25. September 2012 hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. die
„Empfehlungen des Deutschen Vereins zur pauschalierten Abrechnung von Investitionskosten nach dem SGB XI“
verabschiedet. In der Anlage erhalten Sie die Empfehlungen sowie das zugehörige Anschreiben.
Wir würden uns freuen, wenn die Empfehlungen in Ihrer Arbeit Berücksichtigung finden, und stehen Ihnen für Nachfragen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Marlies Schiedel Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. |
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Downloads: pdf Anschreiben Pauschalierte Abrechnung Investkosten (47.22 kB) pdf DV-Empfehlung pauschalierte Abrechnung Investkosten (112.63 kB)
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