Die Aktualisierung des Pflegeheimführers war auch Erörterungsgegenstand beim vergangenen FG-Treffen (TOP 4.5 des Protokolls). Die konkrete Umsetzung des Vorhabens steht nun an, die Fristen zur Datenauflieferung sind relativ knapp gesetzt. Die kurze Information über das Vorgehen- sowie beispielhafte Bezirkszusammenstellungen- sind für die Organisationen abrufbar hinterlegt, die bislang nicht „im Verteiler sind“, da sie sich bei den vorherigen Aktionen nicht beteiligt hatten. Die tabellarische Vorstrukturierung bei der neuen Erhebung erleichtert die Zuarbeiten. Allerdings ist zu beachten, dass in Einzelfällen wohl Preiskorrekturen vorzunehmen sind. Wegen der sich möglicherweise zum 01.01. noch einmal verändernden Preise ist u.U. auch zu überprüfen, ob die ab 2013 gültigen Angaben nützlich sind, um Irritationen bei konkreten Nachfragen zu vermeiden. Im Allgemeinen bilden die Preise allerdings recht korrekt den Anteil ab, den pflegebedürftige Menschen aktuell selbst zu entrichten haben (auch wenn die Differenzierung zwischen Ein- und Zweibettangeboten fehlt.). Im Vergleich zum Berliner Pflegelotsen mit der Angabe „durchschnittlicher Investitionskosten“ ist insofern eine exaktere Darstellung gegeben. Zu überprüfen ist, ob ggf. auf die Möglichkeit hingewiesen werden sollte, wenn auch Leistungen auf der Basis von § 39 SGB XI angeboten werden! |
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