FG stationär
Der Paritätische Gesamtverband informiert: die Verbraucherschutzminister haben sich am 19.04.2011 darauf verständigt, mit dem 01.01.2012 bundesweit nach einem einheitlichen System die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen zu veröffentlichen. Damit soll zunächst für Gäste in Restaurants der Hygienestatus auf einem von grün nach rot verlaufendem Farbstrahl der Hygienestatus bereits an der Tür erkennbar sein. Der Farbskala hinterlegt ist ein Punktesystem: Bei keinen oder sehr wenigen Mängeln wird der markierende Pfeil im grünen Bereich zu finden sein, mit der Zunahme der Mängel bzw. Punkte bewegt sich der Pfeil im gelben Bereich, bei gravierenden Verstößen im roten. Zur Nachvollziehbarkeit der Entwicklung der Hygiene in einem Betrieb, sollen neben Ergebnissen der jeweils aktuellen Untersuchung auch die Ergebnisse der drei vorangegangenen Untersuchungen veröffentlicht werden. Nach heutigem Kenntnisstand gilt die Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen für die Gastronomie und Lebensmittelbetriebe. In einem mehrstufigen System sollen zunächst Gaststätten, dann Bäckereien und Fleischereien, später Kantinen und Großküchen und zuletzt der Einzelhandel einer Veröffentlichung der Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen zugeführt werden. So ist es auch in der beigefügten Anlage festgehalten. Es ist davon auszugehen, dass über die Regelung über die Begriffe Kantinen/Großküchen mittelfristig auch Küchen in stationären Pflegeeinrichtungen in die Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen einbezogen werden. Auch spricht für diese Annahme die Aussage, dass das neue Transparenzsystem alle Betriebe umfasst, die Lebensmittelkontrollen unterliegen. Mit freundlichen Grüßen |
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