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SGB XI - § 113c (PeBeM) - Abschlussveranstaltung zum Modellprogramm Personalbemessung gem. § 8 Abs. 3b SGB XI des GKV-Spitzenverbandes

Am 21. Januar 2021 fand die Abschlussveranstaltung zum Modellprogramm Personalbemessung gem. § 8 Abs. 3b SGB XI des GKV-Spitzenverbandes statt. Zentrale Erkenntnisse sind:

  1. Im Wesentlichen wird der Algorithmus 1.0 bestätigt.
  2. Maßnahmen der Personal- und Organisationsentwicklung sind notwendig, die entwickelten Instrumente haben sich als praktikabel erwiesen.
  3. Die gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung ist mit in Kraft treten des BEEP zwar entfallen, Personal- und Organisationsentwicklung wird aber weiterhin empfohlen. Die noch einzurichtende Geschäftsstelle nach § 113d SGB XI soll Einrichtungen perspektivisch dabei unterstützen.

Weitere Einzelheiten finden interessierte Mitgliedseinrichtungen in der Fachinformation der BAGFW im Downloadbereich.

Der Link zum Stream der Abschlussveranstaltung ist verfügbar unter: Ergebnisse des Modellprogramms zur Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege.

 

Verknüpfte Artikel:

SGB XI - § 113c (PeBeM) - BAGFW Stellungnahme zum Entwurf „Zielwerte für eine bundeseinheitliche, mindestens zu vereinbarende personelle Ausstattung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen nach § 113c Absatz 8 SGB XI“ vom 11.12.2025

SGB XI - § 113c (PeBeM) Festlegungen zu Zielwerten im Bundesanzeiger erschienen

BEEP - Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (Bundesgesetzblatt vom 29.12.2025, Inkrafttreten zum 01.01.2026)

Downloads für Mitglieder:

pdf Praeambel BMG BMBFSFJ Abschlussberichte 8 Abs 3b SGB XI (166 KB)

pdf Abschlussbericht Los 1_8 Abs 3b SGB XI (2.44 MB)

pdf Abschlussbericht Los 2_8 Abs 3b SGB XI (9.94 MB)

pdf 26 0121 Abschlusspräsentation PeBeM3 (1.89 MB)

pdf Fachinfo PeBeM (178 KB)

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