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Große Pflegereform 2026 – Schreiben des Bündnisses für eine solidarische Pflegevollversicherung an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (26.06.2025)

Das Schreiben des Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung an die Bundesgesundheitsministerin Frau Warken greift die Bund Länder AG aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode und Paritätische Bewertung (Stand 22.04.25) auf und betont die Dringlichkeit u.a. aus PflegeV - Rothgang Gutachten „Beitragssatzeffekte einer Pflegebürgervollversicherung“ und PM „Weg aus Pflege-Krise: Bürgerversicherung kann Kostenexplosion stoppen“ vom 29.01.2025. Auszug:
(…)

  1. Die Eigenanteile in stationärer Pflege in gegenwärtiger und prognostiziert weiter steigender Höhe sind mit dem Anspruch der Pflegeversicherung, pflegebedingte Verarmung zu vermeiden, unvereinbar und bedürfen einer effektiven Begrenzung, die eine Dynamisierung der Leistungen und der Leistungszuschuss nach § 43c SGB XI nicht leisten kann.
  2. In einer Reform müssen zusätzliche Leistungen in der häuslichen Pflege vorgesehen werden, die den bislang durchschnittlich aufgebrachten Eigenanteilen entsprechen und zudem noch einen weiteren Betrag für die individuelle Fallsteuerung enthalten.
  3. Ein konkreter Reformvorschlag ist die Pflegebürgervollversicherung, unter Einbeziehung der Privatversicherten in die Sozialversicherung bei Bestandsschutz für bereits bestehende Verträge, der Einbezug weiterer Einkommensarten und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze.
  4. Eine Vollversicherung führt zwar zu Mehrausgaben der Pflege-versicherung, die aber bei gleichzeitiger Einführung der Bürgerversicherung praktisch ohne Beitragssatzsteigerung finanziert werden können. Wie unsere Berechnungen zeigen, sind die durch die Bürgerversicherung generierten Mehreinnahmen auch langfristig ausreichend, um die Vollversicherung zu finanzieren. Für Versicherte mit einem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Stand 2024) führt die Einführung der Pflegebürgervollversicherung nur zu einer marginalen Veränderung der monatlichen Beiträge. Dem steht aber die vollständige Übernahme der pflegebedingten Kosten in der stationären Pflege und eine Leistungserhöhung im ambulanten Bereich gegenüber. Diese ist ausreichend, um die derzeitigen durchschnittlichen Eigenanteile zu kompensieren.
  5. Für die Pflegeversicherung führen die Bürgerversicherungselemente zu einer Beendigung der strukturellen Einnahme-schwäche und stabilisieren die Finanzierung dieses Systems daher auch nachhaltig.
    (…)
 

Verknüpfte Artikel:

Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode und Paritätische Bewertung (Stand 22.04.25)

Pressemitteilung Gesamtverband zur Ministerpräsidentenkonferenz - Zukunft der Pflege: Wir brauchen eine „Pflege Roadmap 2040“ am 12.03.2025

PflegeV - Debattenbeitrag "Für eine faktenbasierte Reform der Pflegeversicherung" (02/2025)

PflegeV - Rothgang Gutachten „Beitragssatzeffekte einer Pflegebürgervollversicherung“ und PM „Weg aus Pflege-Krise: Bürgerversicherung kann Kostenexplosion stoppen“ vom 29.01.2025

Pflegeversicherung - Paritätischer Gesamtverband fordert solidarische Vollversicherung (Pressemitteilung von 3.7.24)

Downloads für Mitglieder:

pdf 25 0626 Brief BM Warken Buendnis solidarische Pflegevollversicherung (360 KB)

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