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Digitalisierung/PUEG/ § 125b SGB XI: Tätigkeitsbericht des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege des GKV-Spitzenverbands veröffentlicht

Der GKV-Spitzenverband richtet gemäß dem Pflegeunterstützungs-und Entlastungsgesetz (PUEG) ein Kompetenzzentrum für Digitalisierung und Pflege ein. Über das Bundesministerium für Gesundheit wird der GKV-Spitzenverband dem Deutschen Bundestag bis 2028 jährlich, erstmals zum 01.03.2024, einen barrierefreien Bericht über die Aktivitäten und Ergebnisse des Kompetenzzentrums vorlegen (vgl. § 125b, Abs. 4, Satz 4 SGB XI).

Das Kompetenzzentrum für Digitalisierung und Pflege nahm am 01.01.2024 seine Arbeit auf und befindet sich seitdem im Aufbau.
Hauptziel und Aufgabe des Kompetenzzentrums ist es, die Digitalisierung in der Pflegepraxis zu fördern und die Kompetenzen von Pflegebedürftigen, deren Angehörigen, Pflegekräften und Pflegeberatern im Umgang mit digitalen Technologien zu stärken.


Der Tätigkeitsbericht des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege als Unterrichtung der Bundesregierung findet sich hier: (20/12050)

 

 

Verknüpfte Artikel:

§125b SGB XI - Stellungnahme der BAGFW zum Konzept des GKV-Spitzenverbands für ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege gemäß §125b SGB XI

 


Downloads für Mitglieder:

pdf DS2012050 1 Tätigkeitsbericht (1.68 MB)

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