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Familienpflegezeitgesetz - Teilbericht des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf "Empfehlungen zur Familienpflegezeit und zum Familienpflegegeld"

Der Teilbericht des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Zweite Berichtsperiode) mit Stand 01.07.2022 ist als Download hinterlegt.

Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wurde 2015 auf Grundlage von § 14 Familienpflegezeitgesetz ins Leben gerufen und legt alle vier Jahre einen Bericht mit Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Situation pflegender Angehöriger vor.

 

 

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