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Arbeitshilfe zur Mehrpersonalisierung in stationären Pflegeeinrichtungen

Die Arbeitshilfe es Paritätischen NRW geht u.a. auf zusätzliches Pflegepersonal gemäß § 8 Abs. 8 SGB XI (13.000 Stellen für Pflegefachkräfte; PpSG) und § 85 Abs. 9ff. SGB XI (20.000 Stellen für Pflegehilfskräfte; GPVG) ein und enthält strategische Überlegungen zur Personalentwicklung und zu Qualifizierungsstrategien.

 

 

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21 0414 Arbeitshilfe Mehrpersonalisierung April 2021

 

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