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BMG-Studie zur Umsetzung der Berichtspflicht der Länder zu Investitionskosten in Pflegeeinrichtungen

Seit dem 1. Januar 2017 sind die Länder gemäß § 10 Absatz 2 SGB XI verpflichtet, dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) jährlich über Art und Umfang der finanziellen Förderung der Pflegeeinrichtungen im vorausgegangenen Kalenderjahr sowie über die mit dieser Förderung verbundenen durchschnittlichen Investitionskosten für die Pflegebedürftigen zu berichten.

Die Umsetzung der Berichtspflicht wurde vom BMG gemeinsam mit den Ländern auf Fachebene abgestimmt. Zur fachlichen Unterstützung wurde eine Studie in Auftrag gegeben. Mit der von KPMG erstellten „Studie zur Umsetzung der Berichtspflicht der Länder zu Investitionskosten in Pflegeinrichtungen“ liegt nun eine umfangreiche Darstellung der rechtlichen Grundlagen auf Länderebene und eine differenzierte Analyse der Fördermaßnahmen in den einzelnen Ländern für die Berichtsjahre 2017 und 2018 vor (veröffentlicht im Juli 2020).

Zentrale Aussagen für Berlin sind u.a. im Punkt 2.5 pdf-Seite 128 und 3.1.3 pdf-Seite 222 zu finden.

 

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