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Bund Länder Arbeitsgruppe zur "sektorübergreifenden Versorgung"

Mit Fachrundschreiben informiert der Gesamtverband über zur Arbeit der Bund Länder Arbeitsgruppe zur sektorübergreifenden Versorgung und zum Fortschrittsbericht. Im Bericht (s. Download) wird angekündigt:

  • im ersten Quartal 2020 einen Referentenentwurf zur Zusammenarbeit zwischen Hausärzten und ambulanten Pflegediensten vorzulegen.
  • Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin an Krankenhäusern in die Regelungen zum Sicherstellungszuschlag einzubeziehen.
  • im Rahmen eines Fachgespräches mit Experten weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Kinder- und Jugendmedizin zu erörtern (zur Vorbereitung wurde am 8.1.2020 ein Fragenkatalog an die Länder versandt).
  • einen gesetzlichen Auftrag zur Überprüfung der Vereinbarung zu den Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) zu erteilen.
  • die Ergebnisse des Eckpunktepapiers aus Mai 2019 (s. Download) umzusetzen.
  • Vergütungsabschläge bei Krankenhäusern vorzusehen, die ihren Verpflichtungen im Rahmen des Entlassmanagements nicht nachkommen.


Darüber hinaus möchte die Arbeitsgruppe prüfen:

  • inwieweit eine leistungsrechtliche Verankerung zur Verbesserung von Compliance erreicht werden kann (beispielsweise durch Patientenlotsen). Hierbei möchte man besonders ländliche und strukturschwache Regionen in den Blick nehmen.
  • ob Übergangspflege/Kurzzeitpflege im Krankenhaus nach Krankenbehandlung eingeführt werden kann.
  • ob es weitere Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich des Entlassmanagements gibt.
  • welche Anreize für Krankenhäuser geschaffen werden sollten, um bisher stationär erbrachte Leistungen ambulant zu erbringen.
  • wie die Rahmenbedingungen des Belegarztwesens verbessert werden können.
 

Verknüpfte Artikel:

 


Downloads für Mitglieder:

pdf 20 0114 Bund Länder AG 200120 Fortschrittsbericht Überarbeitung nach 1 (104 KB)

 

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