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Bundestag - Antwort der Bundesregierung "Gesundheitsgesetze führen zu jährlichen Mehrausgaben in Milliardenhöhe"

Heute im Bundestag vom 28. März 2019 informiert „Gesundheitsreformen kosten Milliarden“:

Berlin: (hib/PK) Die in der laufenden Legislaturperiode bisher beschlossenen Gesundheitsgesetze führen zu jährlichen Mehrausgaben in Milliardenhöhe. Das geht aus der Antwort (19/8687) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/8158) der Grünen-Fraktion hervor.

So liegen die geschätzten jährlichen Mehrausgaben für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beim sogenannten Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) für 2019 bei rund 1,2 Milliarden Euro und steigen ab 2022 auf rund 1,9 Milliarden Euro an. Ferner entstehen der GKV in den Jahren 2019 bis 2022 Mehrausgaben in Höhe von 500 Millionen Euro pro Jahr, die dem Krankenhausstrukturfonds aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zugeführt werden.

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wird den Angaben zufolge 2019 Mehrausgaben in einem mittleren bis hohen dreistelligen Millionenbetrag bringen, die bis 2021 auf bis zu zwei Milliarden Euro pro Jahr anwachsen können.

Beim Versichertenentlastungsgesetz (VEG) kommt es wegen der Absenkung der Mindestbeitragsbemessungsgrenze für freiwillig versicherte Selbstständige mit geringem Einkommen ab 2019 zu jährlichen Mindereinnahmen der GKV in Höhe von rund 850 Millionen Euro.

Die Bundesregierung verweist auch auf Einspareffekte durch Qualitätsverbesserungen, Effizienzgewinne und die Vermeidung von Krankheits- und Krankheitsfolgekosten. Angesichts der dynamischen Einnahmenzuwächse und der grundsätzlich moderaten Ausgabenentwicklung der vergangenen Jahre sei es möglich, die Qualität der Versorgung zu steigern und gleichzeitig die Mitglieder bei den Beiträgen zu entlasten.

 

 

Verknüpfte Artikel:

TSVG - Änderungsanträge zum Terminservice und Versorgungsgesetz (TSVG) & Weitere Stellungnahme der BAGFW

SGB XI - Antwort der Bundesregierung "Pflegebeitrag langfristig kaum kalkulierbar"

Downloads für Mitglieder:

pdf 10 0322 BT Auswirkungen gesetzgebung KrankenV 1908687 (225 KB)

 

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