Die Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 SGB XI dienen der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung sowie der praktischen und pflegefachlichen Unterstützung derjenigen, die häusliche Pflege leisten. Für diese Beratungsbesuche wurden konkrete Empfehlungen zur Qualitätssicherung erarbeitet und im erweiterten Qualitätsausschuss am 29.05.2018 beschlossen (s. nebenstehenden Download).
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Verknüpfte Artikel: LPA - Sitzung des Landespflegeausschusses am 20.04.2016 (4/2016) Downloads: Downloads für Mitglieder:
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