Die Veröffentlichung der vom Qualitätsausschuss am 22.12.2017 beschlossenen „Vereinbarung nach § 115 Absatz 3b des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) über das Verfahren zur Kürzung der Pflegevergütung nach § 115 Absatz 3 und 3a SGB XI“ ist am 28.03.2018 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers erfolgt (vgl. u.a. nebenstehenden Artikel).
Gemäß § 115 Absatz 3b Satz 2 und 3 SGB XI gilt die Vereinbarung vom ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Monats und ist für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie für die zugelassenen Pflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich.
Die Veröffentlichung ist nebenstehend für Paritätische Mitgliedsorganisationen als Download hinterlegt.
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SGB XI §115.3 - Vereinbarung zur Vergütungskürzung nach § 115 Abs. 3b SGB XI & Äußerungen des BMG ...
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18 0328 115 3 SGB XI BAnz AT 28 03 2018 B5
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