Im April 2017 hat der GKV Spitzenverband ein Rundschreiben zur konzeptionellen Handhabe der Regelung nach § 38a Abs. 1 Satz 2 SGB XI (Stichwort: Prüfung der Erforderlichkeit teilstationärer Leistungen neben dem Wohngruppenzuschlag) erarbeitet. Teil des Rundschreibens ist ein Konzept zur Prüfung des Anspruchs auf Leistungen der Tages- und Nachtpflege nach § 41 5GB XI bei Bewohnern einer ambulant betreuten Wohngruppe i. S. d. § 38a SGB XI (s. nebenstehenden Download). |
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