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G-BA - Entwurf einer Richtlinie über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen

 

Aktualisierung: Als Download ergänzt ist die Stellungnahme des Paritätischen zur Erfassung einer Richtlinie nach § 22a SGB V vom 18.04.2017.

 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) plant die Erstfassung einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen (Richtlinie nach § 22a SGB V) zu beschließen.

Grundlage für die Neufassung der Richtlinie ist § 22a SGB V, welcher mit dem GKV- Versorgungsstärkungsgesetz ins SGB V eingefügt wurde und nach welchem Bezieher von Pflegeversicherungsleistungen (SGB XI) sowie der Eingliederungshilfe seit dem 1. Januar 2017 explizit Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen haben. Die Leistungen sollen dabei insbesondere die Erhebung eines Mundgesundheitsstatus, die Aufklärung über die Bedeutung der Mundhygiene und über Maßnahmen zu deren Erhaltung, die Erstellung eines Planes zur individuellen Mund- und Prothesenpflege sowie die Entfernung harter Zahnbeläge erfassen. Pflegepersonen des Versicherten sollen in die Aufklärung und Planerstellung einbezogen werden.

Für Mitgliedsorganisationen sind der Entwurf sowie die tragenden Gründe zum Beschluss als Download hinterlegt.

 

Verknüpfte Artikel:

SGB V: GKV-Versorgungsstärkungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (7/2015)

Downloads:

 

Downloads für Mitglieder:

pdf 17 0322 Anlage 1 BE RL §22a SGB V Stand 2017 03 22 (68 KB)

pdf 17 0322 Anlage 2 TrGr Entwurf RL §22a Stand 2017 03 22 (109 KB)

pdf 2017 04 18 Stellungnahme RL 22a SGB V Paritaetischer (80 KB)

 

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