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PSG III / BTHG - Gesetzblätter, PSG III Synopse, BTHG Wann tritt was in Kraft und Gemeinsame BTHG-Handreichung des Paritätischen und der Rechtsanwaltskanzlei Hohage, May und Partner

    

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) und den Pflegestärkungsgesetzen II und III (PSG II und III) werden umfangreiche Änderungen in den Sozialgesetzbüchern vollzogen. Die Pflegestärkungsgesetze haben einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der von den Ressourcen des Pflegebedürftigen und dessen Selbständigkeit ausgeht und somit deutlich weniger defizitorientiert ist. Das Bundesteilhabegesetz versucht für Menschen mit Behinderung die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention in der Eingliederungshilfe umzusetzen. Alle drei Gesetze zusammen führen zu sehr weit reichenden Änderungen in der Pflege, der Eingliederungshilfe und an der Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege.  

Bundesgesetzblatt PSG III und BTHG:Nebenstehend sind die am 28.12.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlichen Gesetzes PSG III und BTHG für Mitgliedsorganisationen hinterlegt. Im Gesamtzusammenhang sind zugleich die weiteren ALSOPFLEG-Artikel zu den Pflegestärkungsgesetzen (PSG) und zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) zu beachten.

PSG III:Für Mitgliedsorganisationen stehen zudem die ersten BAGFW-Synopsen zum PSG III (SGB XI und XII) als Download zu Verfügung

BTHG:Der Paritätische Gesamtverband hat in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Hohage, May und Partner eine Handreichung zum Bundesteilhabegesetz "Übergänge gestalten - gewusst wie!" mit dem Schwerpunkt Wohnen und der Anlage "Das Bundesteilhabegesetz – Wann tritt was in Kraft?" von Anuschka Novakovic, (Referentin Abteilung Recht beim Paritätische Gesamtverband) erstellt (s. nebenstehenden Download): Die Handreichung richtet sich an die Leistungserbringer der Eingliederungshilfe. Die in den Gesetzen normierten Ansprüche und Leistungen können von den Menschen mit Behinderung nur dann realisiert werden, wenn eine gute Infrastruktur von Leistungsangeboten vorhanden ist. Daher ist es auch im Interesse der Menschen mit Behinderung, wenn die Leistungserbringer über die sich aus der neuen Gesetzeslage ergebenden Leistungsmöglichkeiten gut informiert sind. Dem Paritätischen ist es ein besonderes Anliegen eine im Sinne für Menschen mit Behinderung bedarfsgerechte Unterstützung zu befördern. Daher wird in der Handreichung aus Sicht der Leistungserbringer die neue Gesetzeslage in ausgewählten Aspekten beschrieben und beurteilt. Sie soll auf die für die Leistungserbringer durch die neue Gesetzeslage entstehenden Frage- und Problemstellungen in dreierlei Hinsicht aufmerksam machen, ohne den Blick für die Menschen mit Behinderung zu verlieren.

Verknüpfte Artikel:

 

PSG III - Bundesrat beschließt das Pflegestärkungsgesetz III am 16.12.2016

PSG II - Arbeitshilfen des Paritätischen zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) für Pflegebedürftige, ambulante, teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen

BTHG - Gesetzentwurf für Veröffentlichung im Bundesgestzblatt und Resümee der Paritätischen Aktionen

BTHG - Bundesrat beschließt das Bundesteilhabegesetz am 16.12.2016

Downloads:

 

Downloads für Mitglieder:

pdf PSG III SGB XI Änderungen zweispaltig BAGFW2017 1 3 (324 KB)

pdf PSG III Änderungen SGB XII zweispaltig BAGFW 2017 1 3 (103 KB)

pdf 20161228 PSG III Bg blatt 65 (1.51 MB)

pdf 16 1229c BTHG Anlage BTHG Wann tritt was in Kraft 02 (315 KB)

pdf 16 1229b BTHG Handreichung Paritaet Hohage 02 (483 KB)

pdf 16 1229a BTHG Bundesgesetzblatt 04 (5.81 MB)

 

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