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PuVO - Pressemitteilung informiert zum Stand von Entlastungsangeboten (Anerkennung) & Pflegeunterstützungsverordnung als Auszug des Gesetz- und Verordnungsblatts

Am 15.09.2016 informiert die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales mit Pressemitteilung „Neue Verordnung bringt mehr Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen - Berlin ist hier gut aufgestellt“ u.a. über den Stand der Anerkennung von Entlastungsangeboten. Danach haben bisher 11 freigemeinnützige Träger und 26 gewerbliche Anbieter neue Angebote entwickelt und einen Antrag auf Anerkennung bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales gestellt. Voraussetzung für die Anerkennung der Angebote ist, dass potentielle Anbieter - soziale wie gewerbliche – Ehrenamtliche einbinden und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen.
  

Als Download hinterlegt ist der Auszug aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 21. Juli 2016, in dem die Pflegeunterstützungsverordnung veröffentlicht wurde.

Weitere Informationen unter: http://www.berlin.de/sen/soziales/themen/pflege-und-rehabilitation/rechtliche-grundlagen/foerderung-von-betreuungsangeboten/

SenGS PM vom 15.9.2016:Wer betreut meine an Demenz erkrankte Mutter tagsüber? Wer besucht die alleinstehende Nachbarin, die die Treppen nicht mehr schafft? Und wer putzt meine Wohnung oder kauft für mich ein, wenn ich selbst pflegebedürftig bin? Bei der Lösung all dieser drängenden Fragen von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen gibt es Verbesserungen. Ab dem 1. Januar 2017 werden die Angebote zur Unterstützung im Alltag in der neuen Pflegeunterstützungsverordnung (PuVO) geregelt. Sie löst die bisherige Pflege-Betreuungs-Verordnung ab.

Nach Anerkennung der Anbieter können die Leistungen von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen oder Betreuungspersonen genutzt werden. Die Pflegekassen zahlen hierfür 125,- Euro pro Monat. Der Betrag kann auch über mehrere Monate angespart und als größere Summe eingesetzt werden. Die neue Regelung erweitert die bisherigen niedrigschwelligen Betreuungsangebote um Dienstleistungen im Haushalt.

Berlins Sozialsenator* Mario Czaja*: „Die neue Pflegeunterstützungsverordnung trägt dazu bei, die Pflege in unserer Stadt weiter zu stärken. Die pflegenden Angehörigen sind Berlins größter Pflegedienst. Unsere neue Verordnung bringt ihnen und den Pflegebedürftigen selbst mehr Gestaltungs- und Wahlmöglichkeiten bei der Organisation ihres Alltags. Gleichzeitig ist sie Voraussetzung dafür, dass soziale und auch gewerbliche Anbieter neue Angebote schaffen können, die dazu beitragen, die Ressourcen der pflegenden Angehörigen zu unterstützen und zu schonen.

Berlin hat seine Hausaufgaben gemacht: wir haben die Verordnung frühzeitig erlassen, so dass Anbieter ihre Angebote noch dieses Jahr anerkennen lassen können. Ab Januar 2017 profitieren dann Pflegebedürftige und ihre Angehörigen direkt davon. Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung zu Beginn des nächsten Jahres können sie aus einem breiten Spektrum die für sie passenden Leistungen zur Unterstützung im Alltag auswählen. Ich hoffe, dass die schwere Aufgabe der Pflege für viele Berlinerinnen und Berliner damit leichter wird.“

Bislang haben bereits 11 freigemeinnützige Träger und 26 gewerbliche Anbieter neue Angebote entwickelt und einen Antrag auf Anerkennung bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales gestellt. Zuvor waren nach der Vorgänger-Verordnung über 130 niedrigschwellige Betreuungsangebote entstanden. Voraussetzung für die Anerkennung der Angebote ist, dass potentielle Anbieter - soziale wie gewerbliche – Ehrenamtliche einbinden und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen.

Gewerbliche Anbieter können ihre Angebote nun ausschließlich als Entlastungsangebot zur Unterstützung im Haushalt anerkennen lassen. Dazu gehören Reinigungsarbeiten, Erledigung des Wocheneinkaufs oder auch Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen. Auch Projekte für Nachbarschaftshelfer oder Mobilitätshilfedienste können entsprechende Angebote entwickeln und anerkennen lassen. Die neuen Angebote können auch gefördert werden. Wichtig ist, dass sie kostengünstig und leicht erreichbar sind, im familiären Raum wirken und vorrangig durch freiwillig Engagierte unter fachlicher Anleitung umgesetzt werden. Auch dadurch soll das Ehrenamt gestärkt und eine vielfältige Angebotspalette in allen Berliner Bezirken geschaffen werden.

 

Verknüpfte Artikel:

PuVO - Pflegeunterstützungsverordnung Berlin ab 01.01.2017 - Verordnung zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag veröffentlicht (ehemals PflegebetreuungsVO) (7.7.2016)

Downloads:

 

Downloads für Mitglieder:

pdf 16-0721 GVBerlin - PuVO Seiten aus Ausgabe Nr. 19 vom 21.7.2016 S. 421-464 (1.55 MB)

 

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