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Handreichung des BMG zur Umsetzung des PSG II (u.a. negative Eigenanteile bei der Überleitung)

Negativer Eigenanteil: Heimbewohner dürften keine Leistungskürzungen erwarten

Im Frühjahr hat ein Beirat sich mit der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes und Fragen zum PSG II beschäftigt. Nun liegt eine Handreichung des BMG vor. Unter anderem nimmt der Beirat Stellung zu den negativen Eigenanteilen bei der Überleitung ab Januar 2017.

Mitunter können es bei der Ermittlung des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils in Einzelfällen ab Januar 2017 rechnerisch zu negativen Werten – sogenannte negative Eigenanteile - kommen. So heißt es in der Handreichung: "Da Leistungskürzungen in diesen Fällen zu vermeiden sind, sollte der entsprechende Differenzbetrag zur Mitfinanzierung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung herangezogen werden können. BMG empfiehlt deshalb, eine entsprechende Auslegung des neuen rechts in das leistungsrechtliche Rundschreiben des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen auszunehmen."

Offene Fragen unbeantwortet lassen die Empfehlungen an die Pflegeheime zur Information der Versicherten über ihren künftigen Pflegegrad. Es bestehe die Gefahr, Heimverträge auf vermeidbar unsicherer Grundlage vereinbaren zu müssen, da viele Pflegekassen die Bescheide zu den neuen Pflegegraden erst kurz vor Jahresende verschicken wollen.

Zum Download der Handreichung

 

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