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BTHG - Bundesteilhabegesetz u.a. Pressemeldung des Paritätischen Gesamtverbandes vom 04.05.2016, Brief an Ministerin Nahles und Vergleich Arbeits-/Referentenentwurf

Pressemeldung des Paritätischen vom 04.05.2016: Bundesteilhabegesetz: Massive Kritik des Paritätischen an vorliegendem Referentenentwurf

Als massiven Verstoß gegen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband den vorliegenden Referentenentwurf für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG). Die derzeitigen Pläne der Bundesregierung zielten in erster Linie auf Kostenbegrenzung, nicht aber auf die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung, kritisiert der Paritätische in einem Brief an Bundessozialministerin Andrea Nahles. Anlässlich des Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung appelliert der Verband an die Bundessozialministerin, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten und die zahlreichen Hinweise aus Betroffenen-, Fach- und Wohlfahrtsverbänden zu berücksichtigen.

„Der vorliegende Gesetzentwurf verstößt gegen die rechtsverbindlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und schafft kaum spürbare Verbesserungen für Menschen mit Behinderung. Im Gegenteil: Wir sehen die deutliche Gefahr, dass mit diesem Gesetz die fachlichen Ziele der Eingliederungshilfe und bereits erreichte Standards abgebaut werden“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Nach den Plänen der Bundesregierung drohten insbesondere für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf sogar Verschlechterungen, so dass der Paritätische den aktuellen Gesetzentwurf nicht unterstützen könne. Bestehende Rechte von Menschen mit Behinderung würden eingeschränkt statt ausgebaut, der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe werde für viele Personen erschwert. „Kosteneinsparungen und die Verwertbarkeit von Arbeitsleistung stehen im Vordergrund, nicht aber die Selbstbestimmung und Bürgerrechte von Menschen mit Behinderung. Hier soll offenbar in erster Linie ein Kostenbegrenzungsgesetz und weniger ein Inklusionsgesetz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention auf den Weg gebracht werden“, so Schneider.

Als „bitter“ bezeichnet es der Verband, dass die Hinweise der Interessenverbände behinderter Menschen aus dem von der Bundesregierung initiierten mehrmonatigen umfangreichen Beteiligungsprozess kaum aufgegriffen wurden. Der Paritätische vertritt über 80 bundesweite Organisationen der Behindertenhilfe und der Gesundheitsselbsthilfe.

Mit Rundschreiben vom 03.05.2016 informiert der Gesamtverband über den Brief an Frau Ministerin Nahles:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Vorhaben eines Bundesteilhabegesetzes verfolgt die Bundesregierung Ziele, die vom Paritätischen ausdrücklich unterstützt werden, wie z.B.:

- die Verbesserung der Selbstbestimmung und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

- das Erbringen der Leistungen wie aus einer Hand

- die Stärkung der Teilhabeberatung

- die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht

- die Stärkung der Schwerbehindertenvertretung in Betrieben und Mitwirkungsmöglichkeiten in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).

Mit zunehmender Skepsis nehmen wir jedoch die Anstrengungen wahr, mit dem Gesetz vor allem eine Kostenbegrenzung für die Leistungen der Eingliederungshilfe zu installieren. Wir sehen die deutliche Gefahr, dass mit diesem Gesetz die fachlichen Ziele der Eingliederungshilfe abgebaut werden und erreichte Standards nicht einzuhalten sind.

Der Paritätische hat sich vor diesem Hintergrund intensiv mit dem Gesetzentwurf befasst und kommt zu der Einschätzung, dass der Entwurf  sich nicht an dem Leitgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention orientiert. Im Gegenteil: Mit den vorliegenden Regelungen werden für Menschen mit Behinderung primär die Sparbestrebungen der Länder und Kommunen umgesetzt, dagegen jedoch nur vereinzelt Verbesserungen für die Betroffenen realisiert. Damit verstößt der Entwurf zum Bundesteilhabegesetz nach unserer Einschätzung massiv gegen die für Deutschland verbindlichen Regelungen der UN- Behindertenrechtskonvention. Er ermöglicht Menschen mit Behinderung weder eine gleichberechtigte noch eine volle, selbstbestimmte und wirksame Teilhabe.

Aus diesem Grund appelliert der Paritätische in einem Schreiben an Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles, dafür Sorge zu tragen, dass ein Bundesteilhabegesetz auf den Weg gebracht wird, das die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllt und Menschen mit Behinderung, insbesondere diejenigen mit hohem Unterstützungsbedarf, vor Verschlechterungen schützt. Diesen Erwartungen wird der vorliegende Entwurf nicht gerecht.

Das Schreiben ist im Anhang beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Hagelskamp                   Claudia Zinke

Fachbereichsleiter                        Referentin

Ferner hat der Gesamtverband eine Vergleichsversion BTHG Arbeitsentwurf und BTHG Referentenentwurf erstellt, die für interessierte Mitgliedsorganisationen nebenstehend als Download zur Verfügung steht. Der Gesamtverband korrigiert zudem das Rundschreiben zum Referentenentwurf Bundesteilhabegesetz (vgl. Artikel): Die Übergangsregelung für das Vertragsrecht und damit etwaige "Nullrunden" für die Vergütung der Eingliederungshilfe sind weiter enthalten. Die Regelung wurde lediglich vom SGB IX in § 140 SGB XII (vgl. Artikel 12 des Entwurfs) verschoben, der am 1. 1. 2018 in Kraft tritt.

 

 

Verknüpfte Artikel:

BTHG - Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz

Nachrichtlich:

PSG III - Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Gesetze (PSG III)

 

Downloads:

 

Downloads für Mitglieder:

pdf 20160502 Brief BTHG PAR Nahles (170 KB)

document 20160427 VergleicBTHG AE RefE (2.01 MB)

 

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