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Bundestag - Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage "Personalbemessung in der stationären und ambulanten Altenpflege"

Hib - Heute im Bundestag vom 24. März 2016 berichtet über die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage „Personalbemessung in der stationären und ambulanten Altenpflege“ (vgl. nebenstehend verlinkten Artikel mit der Sentenz: „Regierung will motiviertes Pflegepersonal

Aufschlussreich sind die Personalabweichungen der Länder im rechnerischen Verhältnis „zu pflegende Personen (PB)/je geschätztem Vollzeitäquivalent (VZÄ) des Gesamtpersonals": Gem. der Pflegestatistik liegt dieses im Saarland bei 1,55, in NRW bei 1,57 sowie in Bayern und Baden-Württemberg bei je 1,58. Die niedrigste Personalausstattungen danach in Brandenburg (2,07) sowie in Mecklenburg-Vorpommern (2,01).

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung baut in der Pflege auf qualifiziertes und motiviertes Personal. Die Regierung setze sich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten für eine qualitativ und quantitativ belastbare Personalausstattung und eine Aufwertung der Pflegeberufe ein. Es würden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Rahmenbedingungen für eine bessere Ausstattung der Einrichtungen mit Pflegepersonal weiter zu entwickeln, heißt es in der Antwort (18/7911) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/7536) der Fraktion Die Linke.

Genannt werden unter anderem die Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive in der Altenpflege sowie die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns dort, die Modernisierung des Berufsbildes, die Verbesserung des Pflegealltags durch mehr zusätzliche Betreuungskräfte, der Bürokratieabbau, die Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland und die Entwicklung und Erprobung eines Verfahrens zur Personalbemessung in der Pflege.

So soll der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, der auch Fälle von Demenz systematisch mit einbezieht und zu Jahresbeginn 2017 eingeführt wird, künftig bei der Personalbemessung berücksichtigt werden. Dazu sei die Pflegeselbstverwaltung verpflichtet worden, bis zum 30. Juni 2020 ein wissenschaftlich fundiertes Personalbemessungsverfahren zu entwickeln und zu erproben, "aus dem sich Maßstäbe für die Personalausstattung von Pflegeeinrichtungen ableiten lassen". Dabei sei auch "der Zusammenhang zwischen der Qualität der Maßnahmen und der Gehaltsstruktur der Beschäftigten in den Blick zu nehmen".

 

 

Verknüpfte Artikel:

Einladung zur Sitzung der FG StatPflegVers am 12.04.2016 beim Paritätischen

Bundestag - Kleine Anfrage zur Personalbemessung in der stationären und ambulanten Altenpflege

Downloads:

pdf 16-0317 Bundestag - Antwort Personalbemessung in der Pflege 1807911 (1.27 MB)

Downloads für Mitglieder:

 

 

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